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Die bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau

Die Schließung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau ist seit längerer Zeit Gegenstand des öffentlichen Diskurses. Das Wirtschaftsministerium nimmt die Sorgen der Menschen bezüglich der Anlage sehr ernst und informiert deshalb im Folgenden über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Stilllegung der Abfallentsorgungsanlage. 

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen beantwortet, die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.

Das zuständige Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hatte sich 2012 als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums mit den Beteiligten vor Ort auf ein transparentes Verfahren verständigt, um offene Fragen zu klären und eine belastbare technische Variante für die Stilllegung der Deponie festzulegen. Nachfolgend wurden vom damaligen Deponiebetreiber die Arbeiten am erforderlichen Abschlussbetriebsplan vorangetrieben. Dafür wurde die Deponie zwischen 2017 und 2020 umfangreich untersucht. 

Auf Basis des 2020 fertiggestellten Untersuchungsberichts sowie der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen gelangte das Ministerium zu der Einschätzung, dass die Bohrschlammdeponie undicht und daher auszukoffern ist. In der Landtagssitzung am 12. Juni 2020 hat der damalige Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Abgeordneten die Position von LAGB und Ministerium als Ergebnis des seit 2017 betriebenen Untersuchungsprozesses dargelegt. Der Landtag folgte dem und hat hierzu einen einstimmigen, gleichlautenden Beschluss getroffen. 

Am 24. August 2020 hat das LAGB die Neptune Energy GmbH aufgefordert, einen Betriebsplans mit einer zulassungsfähigen Stilllegungsvariante zu erstellen, damit die Arbeiten zur Umsetzung der Stilllegungsmaßnahme so schnell wie möglich beginnen können.

Was ist die Abfallentsorgungsanlage Brüchau?

  • Die Abfallentsorgung wurde Ende 1971 vom damaligen Rat des Kreises Kalbe/Milde genehmigt.
     
  • Von 1972 bis zur Schließung 2012 wurden in der ehemaligen Tongrube Abfälle aus Erdgasförderung sowie bergbaufremde Abfälle entsorgt.

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Wer ist für die Abfallentsorgungsanlage Brüchau verantwortlich?

  • Der damalige Rat des Kreises Kalbe/Milde hatte die Tongrube Brüchau Ende 1971 als Deponiefläche genehmigt – abgelagert werden durften hauptsächlich Öl, öl- oder treibstoffhaltige Erdstoffe sowie chemikalienhaltige Schlammrückstände aus Tiefbohrungen des VEB Erdöl-Erdgas.
     
  • Da also vor allem Abfälle aus dem Bergbau eingelagert wurden, erfolgte die rechtliche Einordnung als bergbauliche Anlage. So wurde auch der erste Betriebsplan im Jahr 1985 auf Grundlage des Berggesetzes der damaligen DDR genehmigt. Nach Ende der DDR wurde die Anlage nach Bundesberggesetz behandelt. Abfallrecht kam dabei nicht in Betracht. Der Grund: Das Abfallgesetz, das im Oktober 1990 auch in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten ist, galt ausdrücklich nicht für Abfälle, die beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Bodenschätzen in Betrieben anfallen, die der Bergaufsicht unterstehen.
     
  • Das Bergbauunternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH ist für Betrieb und Stilllegung der Abfallentsorgungsanlage Brüchau verantwortlich. Das Unternehmen hat den Bergbaubetrieb im Februar 2018 von der ENGIE E&P Deutschland GmbH übernommen. Als neuer Betreiber ist die Neptune Energy Deutschland GmbH auch in die Rechtsverpflichtungen gemäß Bundesberggesetz eingetreten – dazu gehört auch die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Stilllegung.

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Welche Abfälle wurden dort entsorgt?

Zu DDR-Zeiten:

  • Für den Zeitraum von 1972 bis 1976 liegen keine Aufzeichnungen zu Art und Menge der Abfälle vor.
     
  • Zwischen 1977 und 1989/90 wurden 3.181 m³ feste und 59.813 m³ flüssige Abfälle aus Erdgasförderung sowie 161 t feste und 4.393 m³ flüssige bergbaufremde Abfälle entsorgt.

Nach Ende der DDR:

  • Zwischen 1990 und 2012 wurden 31.342 m³ feste und 186.000 m³ flüssige Abfälle aus der Erdgasförderung entsorgt.

Auslagerung:

  • Zwischen 1985 und 2014 wurden etwa 188.000 m³ flüssige Abfälle ausgelagert, dadurch sind insgesamt noch etwa 100.000 m³ Abfälle in der Anlage.

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Gibt es eine Häufung von Krebsfällen in der Umgebung der Abfallentsorgungsanlage Brüchau?

  • Seit 1993 erfolgte ein durchgehendes Grundwasser-Monitoring; es wurden keine Gefährdungen für die Gesundheit nachgewiesen.
     
  • In den Jahren 2017 und 2018 wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Landesamt für Verbraucherschutz Untersuchungen durchgeführt. Untersuchungsgegenstand waren die Daten des Gemeinsamen Krebsregisters (GKR), die statistisch ausgewertet wurden.
     
  • Ergebnis der Untersuchung: Es gibt keine Hinweise auf vermehrte Krebserkrankungen in der Bevölkerung rund um Brüchau – sowohl im Vergleich zum Altmarkkreis als auch zu Sachsen-Anhalt.

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Wieso wurde ein umfangreiches Erkundungsprogramm umgesetzt?

  • Das Erkundungsprogramm ist abgeschlossen und diente zur Schaffung der notwendigen Grundlagen, um die Entscheidung zur Stilllegung der Anlage treffen zu können – transparent, nachvollziehbar und belastbar.
     
  • Der Sonderbetriebsplan wurde durch das Bergbauunternehmen erstellt und Ende Oktober 2017 durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt genehmigt.
     
  • Die Erkundungskampagne wurde von 2018 bis 2020 durchgeführt und umfasste sowohl Untersuchungen der Abfallablagerung als auch des Standortes und des weiteren Umfeldes der Entsorgungsanlage. Im Einzelnen beinhaltete die Untersuchungskampagne Aktenrecherchen, geoelektrische Messungen, Sondierungen und Bohrungen zur Probenahme und Schadstoffanalyse sowie die Errichtung von zusätzlichen Grundwassermessstellen im Umfeld der Anlage und im Bereich der Ortschaften Brüchau und Kakerbek.

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Wieso dauerte das Erkundungsprogramm so lang an und was wurde untersucht?

  • Es waren umfangreiche Untersuchungen notwendig – sowohl land- als auch seeseitig.

  • Untersucht wurden Abfallkörper sowie geologische und hydrogeologische Standortbedingungen: Welche Stoffe sind enthalten? Wie sind Deponie und Umgebung beschaffen?

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Treten aus der Anlage Schadstoffe aus?

  • Nach Ergebnissen von Gutachten und Untersuchungen (u. a. mehr als 25 Jahre Grundwasser-Monitoring) gehen von der Anlage keine konkreten Gefährdungen für die Menschen aus.

  • Im Hinblick auf die Wahl der bestmöglichen Schließungsvariante hat man sich darauf verständigt, die Anlage noch einmal grundlegend und so umfangreich wie nie zuvor zu untersuchen (Erkundungskampagne 2018-2020). Entsprechend eines 2017 durch das LAGB zugelassenen Sonderbetriebsplanes wurden im Zeitraum bis Ende 2019 zunächst geophysikalische Messungen, später dann geologische Erkundungen vorgenommen. Das Messstellennetz für Beprobungen des Grundwassers wurde erweitert sowie der Deponieinhalt näher bestimmt.
     
  • Aus dem vorliegenden Abschlussbericht der Betreibergesellschaft Neptune Energy GmbH zu Untersuchungen zur Vorbereitung der endgültigen Schließung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau gehen folgende wesentliche Erkenntnisse hervor:
     
  • Experten sind bislang davon ausgegangen, dass die Abfälle in der Anlage auf einer dichtenden Geschiebemergelschicht liegen. Bei den Sondierungen hat sich jetzt gezeigt, dass dieser Geschiebemergel auch großflächig vorhanden ist, allerdings teilweise nur geringe Restmächtigkeiten (teilweise geringer als 30 cm) aufweist und darüber hinaus an zwei Sondierpunkten überhaupt nicht angetroffen wurde. Dem LAGB zufolge ist damit mindestens eine Fehlstelle der Dichtschicht unterhalb der Abfallablagerung belegt.

  • Die Analysen aus der Erstbeprobung der beiden neuen Schrägbohrungen in die obere Grundwasserlamelle unmittelbar unterhalb der Entsorgungsanlage zeigen nach Einschätzung des LAGB eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Abfallablagerung. Eine Reihe von Parametern sind im Vergleich zu den Werten benachbarter Messstellen erhöht.

  • Das LAGB kommt nach alledem zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung der Bevölkerung bislang nicht bestanden hat und aktuell auch nicht besteht. Die bekannte Grundwasserbelastung, die durch erhöhte Salzgehalte verursacht wird (Chlorid-​, Alkali-​ und Erdalkaliionen), wurde nur im Nahbereich der Bohrschlammgrube festgestellt. Das hier vorhandene Wasser wurde und wird nicht genutzt. Im weiteren Abstrom der Bohrschlammgrube wurden den Angaben zufolge keine erhöhten Salzgehalte gemessen.

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Wie soll die Anlage stillgelegt werden?

  • Grundlage ist der Abschlussbetriebsplan des Bergbauunternehmens Neptune Energy Deutschland GmbH, der vom Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt genehmigt werden muss.
     
  • Dabei werden verschiedene Behörden beteiligt: Altmarkkreis Salzwedel, Stadt Kalbe/Milde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt, Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt.
     
  • Das Unternehmen Neptune Energy hat dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) am 29. Januar und 4. Februar 2020 zwei Zwischenberichte zu Untersuchungen zur Vorbereitung der endgültigen Schließung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau sowie am 15. Mai 2020 den finalen Abschlussbericht vom 13. Mai 2020 vorgelegt.

  • Nach Prüfung durch das LAGB und der beteiligten Behörden kommt als einzige bergbaurechtlich mögliche Stilllegungsvariante die Vorzugsvariante der Vollauskofferung der Deponie in Frage, die vom Landtag von Sachsen-Anhalt am 12. Juni 2020 beschlossen wurde.

  • Am 24. August 2020 hat das LAGB die Neptune Energy GmbH zur Erstellung eines Betriebsplans mit einer zulassungsfähigen Stilllegungsvariante aufgefordert, sodass die Arbeiten zur Umsetzung der Stilllegungsmaßnahme so schnell wie möglich beginnen können.

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Weshalb kommt nur die Vollauskofferung in Frage?

  • Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse ist das LAGB nach entsprechender Prüfung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu der rechtlich und fachlich eindeutigen Feststellung gelangt, dass die Abfallentsorgungsanlage vollständig zu beseitigen ist.

  • Bei Untersuchungen wurde ein noch aktiver Sickerwasserpfad von der Ablagerung über den Boden ins Grundwasser festgestellt. Außerdem genügen die geologischen Standortverhältnisse nicht den Mindestanforderungen des Bergbauabfallrechtes. Dies führte dazu, die Beseitigungsvariante festzulegen.

  • Alle Varianten, die einen Verbleib des Abfallkörpers an Ort und Stelle beinhalten, sind deshalb bergrechtlich nicht genehmigungsfähig. Auch die Möglichkeit, gefährliche Abfälle in eine vor Ort zu errichtende Sonderabfalldeponie (Deponieklasse III) umzulagern, ist im Sinne der notwendigen Abwehr der festgestellten Umweltgefahr nicht zielführend. Das dazu notwendige abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren würde sich mit offenem Ausgang über viele Jahre erstrecken und die Gefahrenbeseitigung unnötig und unzulässig verschleppen.

Was ist mit der Stilllegungsvariante "Vollauskofferung" verbunden?

  • Informationen dazu sehen Sie in der modellhaften Darstellung der Animation (ab Minute 2:22)
  • Errichtung eines Schutzzeltes und Entwässerung
  • Zugabe von Material zur Bindung der kontaminierten Abfälle
  • Abtransport
  • Rückbau des Schutzzeltes
  • Rückverfüllung mit geeignetem unbelasteten Bodenmaterial

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Wer kommt für die Kosten der Stilllegung auf?

Die Kosten für die Stilllegung einer bergbaulichen Anlage trägt nach dem Bundesberggesetz zunächst der Bergbautreibende. Neptune Energy möchte jedoch, dass sich das Land entsprechend der bestehenden Freistellungsvereinbarung an den Kosten der Stilllegung beteiligt. Da dies gegenwärtig von der Landesanstalt für Altlastenfreistellung abgelehnt wird, hat das Bergbauunternehmen eine entsprechende Feststellungsklage bei Gericht eingereicht. Wer für die Kosten der Stilllegung aufzukommen hat, wird gerichtlich entschieden werden.

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Wurde die Entscheidung des LAGB politisch beeinflusst?

Das LAGB hat im Wirtschaftsausschuss des Landtages (Sitzung vom 6. Februar 2020) nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse zur bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage erläutert, dass nur eine Auskofferung als zulässige Schließungsvariante genehmigungsfähige wäre. Diese Einschätzung auf Grundlage umfangreicher Untersuchungen, die seit dem Jahr 2017 veranlasst worden waren, teilt das Wirtschaftsministerium. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2020 einen gleichlautenden Beschluss einstimmig gefasst.

Eine politische Einflussnahme auf das LAGB und die dortige Entscheidung vom Frühjahr lag zu keinem Zeitpunkt vor. Zuständig für das Verfahren ist das Landesbergamt. Dieses hat gegenüber Neptune die Vorlage eines Abschlussbetriebsplans angeordnet.

Wie wird die Öffentlichkeit informiert?

  • Für die Öffentlichkeit gab es bislang die folgenden vier Informationsveranstaltungen unter Beteiligung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) bzw. des Wirtschaftsministeriums:

    - 22. September 2016 in Kakerbeck,
    - 12. April 2017 in Kalbe/Milde,
    - 31. August 2017 in Kalbe/Milde
    - 29. April 2019 in Kakerbeck
     
  • Ursprünglich war vorgesehen, die Öffentlichkeit auch im Jahr 2020 im Rahmen der traditionellen "Kalbe-Runde" über den aktuellen Stand des Stilllegungsverfahrens zu informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie und damit verbundener Einschränkungen sowie Vorsichtsmaßnahmen wurde davon abgesehen. Die Transparenz des Verfahrens wird deshalb durch regelmäßige Veröffentlichungen der Behörden und des Bergbauunternehmens im Internet sowie den Medien und durch die hier fortlaufend gepflegte Internetpräsenz des Wirtschaftsministeriums sichergestellt.
  • Die Frage nach der Stilllegung der Deponie Brüchau wurde auch im Landtag von Sachsen-Anhalt umfassend behandelt: in fünf Sitzungen und drei Fragestunden des Parlaments sowie in vierzehn Sitzungen des Wirtschaftsausschusses. Zu dieser Thematik wurden zudem bislang fünfzehn Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten und eine Petition durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) bzw. das Wirtschaftsministerium beantwortet.

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An wen kann man sich bei Fragen wenden?

Das zuständige Landesamt für Geologie und Bergwesen des Landes Sachsen-Anhalt ist telefonisch unter der Nummer (03459) 521 20 oder per E-Mail an bruechau(at)lagb.mw.sachsen-anhalt.de zu erreichen.

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Kontakt

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Köthener Str. 38
06118 Halle (Saale)

Tel.: +49 345 5212-0
Fax: +49 345 5229-910
E-Mail: bruechau.lagb@sachsen-anhalt.de