Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden" in Sachsen-Anhalt
Was sind Dorfgemeinschaftsläden?
Dorfgemeinschaftsläden dienen der örtlichen Versorgung und sind zugleich Treffpunkte, wo sich Menschen begegnen und austauschen. Dorfgemeinschaftsläden sind damit Nahversorger und soziale Dreh- und Angelpunkte des Dorflebens. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die integrierte ländliche Entwicklung.
Weshalb werden Dorfgemeinschaftsläden gefördert?
Sachsen-Anhalt braucht lebenswerte Dörfer, mit denen sich die dort lebenden Menschen identifizieren. Das setzt voraus – auch im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Land – vor Ort zu entscheiden, was dazu nötig ist.
Dorfgemeinschaftsläden sind eine Möglichkeit, sich einzubringen. Sie ermöglichen den Menschen, das Dorfleben so zu gestalten, wie sie es sich vor Ort individuell wünschen.
Die Förderung soll einen Anreiz geben, sich im Dorf auf den gemeinsamen Weg zu machen:
- die Versorgungssituation diskutieren,
- Lösungen zu durchdenken und
- die Umsetzung anzupacken.
Wie geht es weiter?
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ruft aktuell im Förderprogramm "DorfGemeinschaftsladen" zur Bewerbung um eine Förderung auf.
Bis zum Stichtag 15.09.2023 können sich Kommunen, Vereine, Unternehmen ebenso wie Privatpersonen aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt bewerben, sofern sie gemeinsam mit ihrer Gemeinde einen Dorfgemeinschaftsladen als lebendigen Dorfmittelpunkt etablieren wollen.
Der Antrag auf Förderung ist beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Fragen zum Projekt können an die Ansprechpersonen bei den ÄLFF gerichtet werden.
Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen und Machbarkeitsstudien sowie investive Maßnahmen, um Dorfgemeinschaftsläden einzurichten oder zu erweitern. Eine Förderung von bis zu 90 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Bundes- und Landesmittel) ist möglich, vorbehaltlich haushalterischer Entscheidungen.
⇒ Zu den Antragsunterlagen "DorfGemeinschaftsladen"