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Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden" in Sachsen-Anhalt

Was sind Dorfgemeinschaftsläden?

Bei Dorfgemeinschaftsläden geht es nicht nur darum, die kleinen Dörfer mit Lebensmitteln zu versorgen, in denen keine Grundversorgung mehr vorhanden ist. Sie dienen auch als Treffpunkte, an denen weitergehende Angebote gebündelt werden, wo sich Menschen treffen und austauscht.

Dorfgemeinschaftsläden sollen soziale Dreh- und Angelpunkte des Dorflebens sein. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die integrierte ländliche Entwicklung. Ziel ist es, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten.

Weshalb werden Dorfgemeinschaftsläden gefördert?

Aufgrund der 2007 beschlossenen und in den Folgejahren umgesetzten kommunalen Struktur fehlt oft der Bezug der Bürger zur Kommune. Umso wichtiger wird die Verbindung zum Dorf. Das Gefühl, dass Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt wurden, dass Menschen sich abgehängt fühlt, ist keine gute Voraussetzungen, um sich mit dem eigenen Lebensumfeld zu identifizieren.

Sachsen-Anhalt braucht lebenswerte Dörfer. Das setzt voraus, im Sinne der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Land vor Ort zu entscheiden, was dazu nötig ist. Der Bedarf für die wohnortnahe Versorgung ist gegeben und die dörflichen Initiativen benötigen Unterstützung, um solche Treffpunkte aufzubauen.

Dorfgemeinschaftsläden sind daher eine Möglichkeit, sich einzubringen und es den Menschen zu ermöglichen, das Dorfleben so zu gestalten, wie sie es sich vor Ort individuell wünschen.

Die Förderung kann einen Anreiz geben, sich im Dorf auf den Weg zu machen:

  • die Versorgungssituation gemeinsam diskutieren,
  • Lösungen zu durchdenken und
  • die Umsetzung anzupacken.

Wie geht es weiter?

Für das Förderprogramm "DorfGemeinschaftsladen" beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt stehen 2022 wieder Fördermittel zur Verfügung.

Kommunen, Vereine, Unternehmen oder auch Privatpersonen aus Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt können sich bis zum 22. Juli 2022 bewerben, sofern sie gemeinsam mit ihrer Gemeinde einen Dorfgemeinschaftsladen als lebendigen Dorfmittelpunkt etablieren wollen.

Der Antrag auf Förderung ist beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Fragen zum Projekt können an die ALFF-Mitarbeiter gerichtet werden.

Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen und Machbarkeitsstudien sowie investive Maßnahmen, um Dorfgemeinschaftsläden einzurichten oder zu erweitern. Eine Förderung bis zu 90 Prozent aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Bundes- und Landesmittel) ist möglich, vorbehaltlich haushalterischer Entscheidungen.

⇒ Zu den Antragsunterlagen "DorfGemeinschaftsladen"