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EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt

Imkereijahr wird auf Kalenderjahr umgestellt

Am 1. Januar 2023 begann eine neue GAP-Förderperiode. Für diesen neuen Förderzeitraum wird das Imkereijahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Nach Vorlage der neuen rechtlichen Vorgaben der EU wird aktuell eine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Für Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 soll dann auf der Basis dieser neuen Förderrichtlinie wieder eine Antragstellung möglich sein.

Zum weiteren Verlauf erhalten Sie demnächst nähere Informationen an dieser Stelle.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Förderung für Neuimkerinnen und Neuimker nur gewährt wird, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V. anerkannten Neuimkerkurs (mindestens auf Ebene eines Imkervereins: Teilnahmebestätigung) teilgenommen haben.

Gefördert werden: 

  • Schulungen für Neuimker und Bestandsimker
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige
  • materiell technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband
  • Errichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten Standorten
  • Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker und Bestandsimker
  • Analyse von Honig und Bienenwachs

Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., die in Sachsen-Anhalt ansässigen Imkervereine, sowie Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.

Dokumente

Die erforderlichen Dokumente finden Sie im ELAISA-Portal.