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Ernährungsnotfallvorsorge

Coronavirus: Land- und Ernährungswirtschaft sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur Ernährung

Die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Es gilt die weitere Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu senken und infizierte Personen bestmöglich medizinisch zu versorgen.

Die Land- und Ernährungswirtschaft steht unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen vor der Aufgabe die Bevölkerung weiterhin zuverlässig mit Lebensmitteln zu versorgen und ist daher als systemrelevant und als kritische Infrastruktur einzuordnen. Eine Definition kritischer Infrastrukturen erfolgt in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) vom 22. April 2016. Dort wird als kritische Infrastruktur der Sektor Ernährung - Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln - mit den Bereichen Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel benannt.

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat bereits in der Sitzung des Landeskabinetts am 17.03.2020 die Feststellung herbeigeführt, dass die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gehört.

Weiter nimmt die Landesregierung Sachsen-Anhalt in den von ihr erlassenen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ausdrücklich auf die kritischen Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung Bezug. Weitere Informationen stellt das Informationsportal der Landesregierung zum Corona-Virus bereit.

Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt auf seinen Informationsseiten, dass das Bundeskabinett sowohl die Land- als auch die Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt hat. Auf die Beispiele in einer vom Bundesministerium und den für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständigen Ministerien der Länder erstellten Leitlinie "Unternehmen der kritischen Infrastruktur Ernährung" wird verwiesen. Ernährungsunternehmen sind demnach Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Erzeugnissen zusammenhängende Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob das Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht.

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Coronavirus – Ernährungsvorsorge und Selbsthilfe

Zu Beginn der Coronavirus-Epidemie in Deutschland hatten Teile der Bevölkerung befürchtet, dass es an Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs fehlen könnte. 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war dennoch zu keiner Zeit gefährdet.

Durch diese Pandemie ist wieder mehr in das Bewusstsein gerückt, dass es grundsätzlich immer ratsam ist, Eigenvorsorge als Selbsthilfe zu betreiben, um auf eine eventuelle Störung bei der Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs vorbereitet zu sein.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betreibt das Portal Ernährungsvorsorge. Dort gibt es viele anschauliche Informationen über die staatliche und die private Vorsorge wie zum Beispiel Vorratstabellen und einen Vorratskalkulator zur Berechnung der für den eigenen Haushalt benötigten Mengen.

Zur privaten Vorsorge wird empfohlen einen Getränke- und Lebensmittelvorrat für 10 Tage zu besitzen. Ein solcher Vorrat sollte für eine Person folgendes umfassen:

  • Getränke 20 Liter
  • Kohlehydrathaltige Produkte wie Getreideprodukte, Brot, Reis, Nudeln, Kartoffeln 3,5 kg
  • Gemüse und Hülsenfrüchte 4,0 kg
  • Obst und Nüsse 2,5 kg
  • Milch und Milchprodukte 2,6 kg
  • Fleisch, Fisch, Eier, Wurstwaren 1,5 kg
  • Fette und Öle 0,4 kg
  • Sonstige Produkte und Fertiggerichte nach Belieben.

Unter Beachtung der bei dem Coronavirus üblichen Quarantänezeit sind Vorräte für 14 Tage ratsam.

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Staatliche Ernährungsvorsorge

Eine wichtige Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Grundgesetz (Artikel 80 a und 115 a). Sie gilt für alle Krisen - unabhängig davon, wodurch sie entstanden sind.

Krisen können zum Beispiel durch  

  • Natur- und Umweltkatastrophen (etwa Hochwasser oder Tierseuchen),
  • großtechnische Unfälle im In- und Ausland (wie Chemieunfälle oder Kernreaktorunfälle),
  • kriminelle oder terroristische Akte oder
  • militärische Auseinandersetzungen ausgelöst werden.

Der Staat greift ein, wenn nach Feststellung durch die Bundesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch eine Krise in großen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist. Seine Aufgabe ist es, kurzfristig Versorgungsengpässe zu überbrücken. Dies muss natürlich geplant und vorbereitet werden, bevor eine Krise eintritt.

Was der Staat zur Ernährungsvorsorge unternimmt, ist im Internet-Angebot des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur staatlichen Ernährungsvorsorge nachzulesen.

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Private Ernährungsvorsorge

Bei Schadensereignissen, die große Teile des Bundesgebiets betreffen, kann es mehrere Tage dauern, bis man Hilfe erhält. Dies bedeutet, dass Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel eingeschränkt oder nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen. Daher sollte man in jedem Fall einen ergänzenden privaten Notvorrat anlegen.

In einem Notfall ist auch damit zu rechnen, dass über einen Zeitraum von mehreren Tagen die gewohnte Versorgung mit Wasser, Erdgas oder Elektrizität nicht zur Verfügung steht. Dies sollte man bei der Zusammenstellung des persönlichen Notvorrats berücksichtigen!

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Empfehlungen zur privaten Vorsorge und Eigenhilfe

  • Der private Notvorrat sollte ausreichen, um alle Personen des Haushalts für 10 Tage mit Lebensmitteln und Getränken zu versorgen.
  • Als Getränk für den Notvorrat eignet sich besonders Mineralwasser. Erforderlich sind etwa zwei Liter am Tag für jede Person.
  • Der größte Teil der Lebensmittel des Notvorrats sollte auch ohne Kühlung über einen längeren Zeitraum gelagert werden können. Hier bieten sich Konserven und Trockenware wie Nudeln, Reis, Erbsen und Linsen an.
  • Tiefkühlkost verdirbt bei Ausfall der Stromversorgung innerhalb weniger Tage!
  • Die Lebensmittel des Notvorrats sollten möglichst auch ungekocht und kalt verzehrt werden können, falls vorübergehend keine Möglichkeit besteht, wie gewohnt zu kochen.
  • Es ist auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) der Lebensmittel des Notvorrats zu achten. Die ältesten Lebensmittel sollten aufgebraucht und die Bestände in regelmäßigen Abständen ergänzt werden.

Weitere Informationen zur privaten Vorsorge und weiterführende Links sind im Internet-Angebot des BMEL zu finden.

Hinweise für Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen können auch in der Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) nachgelesen werden.

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Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Nahrungsmittelversorgung in Krisensituationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat rechtliche Regelungen getroffen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in schwerwiegenden Krisensituationen zu gewährleisten.

Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz schafft für den unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden Fall einer Krise bei der Lebensmittelversorgung die erforderlichen Instrumente, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt führt die notwendigen Vorbereitungen und Planungen für sein Gebiet durch.

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Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Ernährungssicherstellung, Garten- und Weinbau

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Herr Michael Springer
Telefon: +49 391 567-4214
E-Mail: michael.springer@mw.sachsen-anhalt.de

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