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Bodenmarkt Sachsen-Anhalt nachhaltig gestalten

Die Landwirtschaft ist eine Schlüsselbranche im Wirtschaftskreislauf. Sie sichert die Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Menschen und liefert wertvolle Agrarrohstoffe für eine energetische und stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft soll die Lebensgrundlage durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Boden, Luft, Wasser und Natur nachhaltig erhalten und der ethischen Verantwortung beim Umgang mit Tieren gerecht  werden.

Kaum ein anderes Bundesland wird so stark durch seine Landwirtschaft geprägt wie Sachsen-Anhalt. Ein Großteil der Landesfläche wird durch den Ländlichen Raum und seiner weitläufigen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bestimmt.

Für die Landwirtschaft  ist der Boden ein unersetzlicher Produktionsfaktor und er spielt für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Doch um diese Flächen konkurrieren mit der Landwirtschaft auch die Forstwirtschaft, der Naturschutz, Siedlung/Verkehr/Industrie und sonstige Infrastruktur.

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Nachhaltige Bodenbewirtschaftung als Kernaufgabe

Im Gegensatz zu anderen Produktionsfaktoren ist Boden nicht vermehrbar. Er ist unter Beachtung ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Belange so zu nutzen, dass eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung erreicht wird.

Im Durchschnitt bewirtschaftet ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen-Anhalt rund 270 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei Haupterwerbsbetriebe rund 380 ha und Nebenerwerbsbetriebe rund 41 ha bewirtschaften. Die Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens ist durch eine Vielzahl von Eigentums- und Nutzungsrechten gekennzeichnet.

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Bodenmarkt und Leitbild "Landwirtschaft 2030 Sachsen-Anhalt"

Der landwirtschaftliche Bodenmarkt ist in jüngster Zeit von einschneidenden Veränderungen und Herausforderungen betroffen. Zum Teil sind die Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen, drastisch gestiegen. Für viele landwirtschaftliche Betriebe wird es zunehmend schwieriger, die für die Existenzsicherung notwendigen Flächen zu halten oder zu erwerben.  Über die Ursachen und Auswirkungen steigender Kauf- und Pachtpreise des landwirtschaftlichen Bodens auf die Agrarstruktur wird seit circa etlichen Jahren diskutiert. Einen Überblick über die Entwicklung findet man unter Pachtpreise und Grundstücksmarktbericht.

Eine Ursache der gestiegenen Kauf- und Pachtpreise resultiert auch in der Attraktivität für Kapitalanleger, in Zeiten niedriger Zinsen landwirtschaftliche Flächen auch als interessante Kapitalanlage zu betrachten. Auf Grund ihrer Aktivitäten verschärft sich die Konkurrenzsituation am Bodenmarkt. Über sogenannte Share Deals beteiligen sich die Kapitalanleger an bestehenden Unternehmen und  Holdingstrukturen in der Landwirtschaft nehmen zu. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Bodenmarktpolitik" hat daher die Situation auf den Bodenmärkten und die sie beeinflussenden Faktoren analysiert, aktuelle bodenmarktpolitische Ziele definiert, Handlungsbedarf herausgearbeitet und verschiedene Handlungsoptionen geprüft. Umfassende Angaben finden sich dazu im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik aus dem März 2015, der nach wie vor aktuell ist.

In die Aktivitäten zur einer besseren  Gestaltung der Entwicklungen am Bodenmarkt reiht sich auch das erarbeitete Leitbild für die Landwirtschaft ein. Unter Einbindung vieler Verbände hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt das „Leitbild Landwirtschaft 2030 Sachsen-Anhalt“ entwickelt und erfüllt damit die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Landesregierung. Ziel war es, dass die Akteure des ländlichen Raums unter professioneller Moderation gemeinsam eine Zukunftsvision für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt erarbeiten. Auf der Grundlage des Leitbilds „Landwirtschaft 2030 Sachsen-Anhalt“ kann nun eine Anpassung des geltenden bodenpolitischen Instrumentariums vorgenommen werden.

Zentrale Ziele des Leitbildes für den Bereich „Bodenordnung und Agrarstruktur“ sind

  • eine breite Eigentumsstreuung zu gewährleisten,
  • die Transparenz des Bodenmarktes durch eine verbesserte Datenerhebung und Berichterstattung deutlich zu erhöhen,
  • die Pacht zur Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen und in der Region erhalten bleiben und
  • die Vermeidung von problematischen Konzentrationen von Pachtland,
    um die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt zu sichern.

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Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt

Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt sind für das Land Sachsen-Anhalt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und für den Bund die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH.

Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Altmark, Anhalt, Mitte und Süd) sind Agrarstrukturbehörde und die Landkreise/kreisfreien Städte sind hier Ansprechpartner für die Pachtpreisstatistik und das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz.

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Gesetze zur Bodenverteilung

Für die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur gelten aktuell die nachfolgenden Gesetze zur Bodenverteilung:

  • Grundstücksverkehrsgesetz
    Allgemeine Ziele dieses Gesetzes sind die Regelung des Genehmigungsverfahrens zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie die Sicherung der Volksernährung und Stärkung des Wirtschaftszweiges  „Landwirtschaft“. In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und der Genehmigung des Verkaufs  land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zuständig.
  • Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz
    Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Sachsen-Anhalt werden durch dieses Gesetz geregelt.
  • Reichssiedlungsgesetz
    Das Gesetz bestimmt u.a. die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und ist mit dem Genehmigungsverfahren nach Grundstückverkehrsgesetz gekoppelt.
  • Landpachtverkehrsgesetz 
    Das Landpachtverkehrsgesetz wird auf Landpachtverträge, die die Nutzung von Grundstücken zum Gegenstand haben, angewendet. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landpachtvertrages und auch vereinbarte Änderungen der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise und kreisfreien Städte) anzuzeigen. Auch der Pächter ist dazu berechtigt.

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Referat Allgemeine Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Koordinierung der EU-Fonds, Ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt

Herr Joachim Keller

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567-1814
E-Mail: Poststelle(at)mw.sachsen-anhalt.de

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