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Bergbausanierungsrichtlinie

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Bergbausanierung“ (Bergbausanierungsrichtlinie) Zuwendungen an Gebietskörperschaften in den betroffenen Regionen, um hier durch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Restrukturierung die Umweltsituation zu verbessern.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren aus untertägigem Bergbau sowie Verhinderung von Vernässungen im Einzugsbereich von Wasserlösestollen, infolge von Senkungen oder geändertem Grundwasserstand,
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren aus obertägigem Bergbau bei Tagebaurestlöchern, Halden und Kippen,
  • Konzeptplanungen im Zusammenhang mit einer Risikobewertung ausgewählter Wasserlösestollen.


Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt.


Wie wird gefördert?

Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss der förderfähigen Kosten (Vollfinanzierung). Gefördert werden die Ausgaben für die Sanierungsmaßnahmen sowie Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen und erst durch die Maßnahmen ausgelöst werden. Planungsleistungen sind auf 12 v. H. der Gesamtausgaben begrenzt.


Download:

Bergbausanierungsrichtlinie


Ansprechpartner

Antragsentgegennehmende Stelle für Projekte im Rahmen der Bergbau-Richtlinie:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Anstalt der Norddeutschen Landesbank
Girozentrale
Domplatz 12
39104 Magdeburg    
www.ib-sachsen-anhalt.de

Zum Antragsformular der IB Sachsen-Anhalt