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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Unternehmensförderung

Was wird gefördert?

Mit der GRW werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, durch die deren Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Betriebsstätten (§ 12 Abgabenordnung) mit überwiegend förderfähigem Umsatz gemäß dem Koordinierungsrahmen und den entsprechenden Landesregelungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Investitionszuschuss auf Basis der förderfähigen Investitionen gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt bei großen Unternehmen 15 Prozent, bei mittleren Unternehmen 25 Prozent und bei kleinen Unternehmen 35 Prozent, der Basisfördersatz jeweils 10 Prozent weniger. Bei Nachweis von Struktureffekten werden Zuschläge bis zum maximalen Fördersatz gewährt. Mit den Investitionen müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Es kommen für die Förderung nur solche Investitionen in Betracht, die eine besondere Anstrengung des Antragstellers bedürfen.

Besonderheiten

Einzelheiten sind im Koordinierungsrahmen, in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und den Landesregelungen zur GRW geregelt.

Ansprechpartner

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsen-anhalt.de

Downloads

Liste der Begünstigten aus öffentlichen Mitteln für das Land Sachsen-Anhalt – Gewerbliche Wirtschaft

Verzeichnis der GRW-Begünstigten ab 2020
(PDF-Datei ist barrierefrei,
Stand: 31. Dezember 2022)

Verzeichnis 2007-2019
(PDF-Datei ist nicht barrierefrei,
Stand: 31. Dezember 2019)

Liste der Beihilfeempfänger

Verzeichnis
(barrierearme PDF-Datei,
Stand: 30. Juni 2022)