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Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt (BB)

Was wird gefördert?

Verbürgt werden tragfähige Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen (Bau, Maschinen), Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel, Kontokorrentrahmen, Avale und mehr. Nicht verbürgt werden Kredite zur Umschuldung bestehender Bankkredite (Ausnahme: betriebsgerechte Umfinanzierung) und für Sanierungen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehrsgewerbe, sonstigem Gewerbe, der Landwirtschaft, Fischzucht und des Gartenbaus sowie Freiberufler, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Wie wird gefördert?

Mit Ausfallbürgschaften für einen Kredit und Garantien für eine Kapitalbeteiligung werden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Finanzierungsbetrages abgesichert. 20 Prozent des Risikos trägt die Hausbank. Eine Bürgschaft für ein Einzelunternehmen kann bis zu maximal 1,25 Millionen Euro betragen, bei Bestandsengagements sogar 1,5 Millionen Euro. Damit kann ein Kreditvolumen von 1,56 Millionen Euro bzw. 1,87 Millionen Euro mit einer 80%igen Bürgschaft abgesichert werden. So lassen sich Erfolg versprechende Projekte finanzieren, die sonst wegen unzureichender Sicherheiten der Unternehmen häufig scheitern würden. Die Ausfallbürgschaften der BB sind für Banken und Sparkassen vollwertige Kreditsicherheiten und begrenzen ihr Risiko.

Besonderheiten

Die aktuellen Richtlinien für die Übernahme von Ausfallbürgschaften der BB sind auf den Webseiten der Bürgschaftsbank veröffentlicht.

Ansprechpartner

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
www.bb-mbg.de